Der Eintrag in das bayerische Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes zur Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens ist von allergrößter Bedeutung für alle Teilnehmer des Sebastiani-Feiertages, genauso für Gemeinde und Verwaltungsgemeinschaft bis zur Landkreisebene.
Die Nominierung ist eine große Ehre für uns alle, wir als Träger der Brauchtumspflege opfern Zeit und Herzblut für die Bewahrung der Traditionen und erhalten auf diese Weise höchste Anerkennung.
Ein wesentliches Kriterium für die Aufnahme einer kulturellen Ausdrucksform ist deren über mehrere Generationen andauernde Praxis und Anwendung in der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Sie muss von einer Generation an die Nächste weitergegeben und gemeinschaftlich gestaltet werden, sodass sie ein Gefühl von Identität, Kollektivität und Kontinuität vermittelt. Ein offenes Miteinander, solidarisches Verhalten ohne Ausschlüsse oder überholtes „Kirchturmdenken“ sind weitere Anhaltspunkte für eine Kulturform, die diesen Titel verdient.
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