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2011
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Mit einem Schreiben vom 18. Dezember 2019 aus dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wurde die Aufnahme des „Sebastiani in Oberschwarzach“ in das Landesverzeichnis des „Immateriellen Kulturerbes“  bestätigt.

Mit dem bayerischen Landesverzeichnis will die bayerische Staatsregierung das reiche Erbe an immateriellen kulturellen Ausdrucksformen im Freistaat sichtbar machen und die Bedeutung lebendiger Traditionen und Ausdrucksformen noch stärker in den öffentlichen Fokus rücken. Die Aufnahme in das bayerische Landesverzeichnis ist dabei auch ein Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung für den persönlichen Einsatz im Zusammenhang mit dem Erhalt und der Weitergabe von Traditionen. Dieses Engagement ist Ausdruck gelebter Heimatverbundenheit und leistet einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der kulturellen Vielfalt in Bayern.

Soweit der Wortlaut aus dem Bestätigungsschreiben. Für uns als Träger der Bürgerwehr und Erhalter des Sebastiani bedeutet das einen Ritterschlag, erhalten von einem unabhängigen Expertengremium, das die Bewerbung intensiv geprüft und unseren Festtag für konform mit den Kriterien befunden hat.

Um das auch dem weniger bedarften Bürger verständlich zu machen sei mir eine metaphorische Deskription erlaubt: Die Aufnahme in das Kulturerbe ist für den Intellektuellen so als ob der favorisierte Verein die Meisterschaft und die Champions-League gewonnen hat.

 

 

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