Leseprobe 1/2:

Sonderpflichten der Oberschwarzacher Hofbauern

Drei Hofbauernhöfe mussten weichen, als Fürstbischof Julius Echter für seinen Amtmann das Schloß am Kirchberg erbauen ließ.

Das war eine Zeit, in der die übrigen Hofbauern mit den Bauern der Nachbarorte ungezählte Fronfuhren an Sand, Steinen und Holz fahren mussten.

Kleinere Fronlasten harrten ihrer aber immer.

So mussten die Oberschwarzacher Hofbauern, denen bei Vererbung der herrschaftlichen Felder die Last aufgetragen worden war, das in den herrschaftlichen Wäldern geschossene Wildbret vom Amtshaus bis Dettelbach gegen Zahlung von 1 Reichstaler 2 Maß Wein und 4 Pfund Brot abführen.

Vom Wald bis ins Amtshaus mussten die anderen Oberschwarzacher Bauern gegen Empfang von 2 Pfund Brot und 2 Maß Wein das Wild einführen.

Weiterhin mussten die Oberschwarzacher Hofbauern die Gereuther und Breitbacher Zehntfuhren unentgeltlich den Weinzehnt im ganzen Stolberg gegen Reichung eines Trunkes und eines Brotes abholen.

Wenn aber außer dem Amt Fuhren geschehen sollten, hatte weder an hand- noch Viehfront die Herrschaft etwas hergebracht.

Dafür wurden Früchte bis Volkach ans Wasser abgeführt. Nur wenn dort Viehseuchen waren, wurden die Früchte nach Stadtschwarzach an den Main gebracht. Für jeden Malter wurden 1 ½ Batzen gereicht

 

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